Worte verbinden
Texte und Werbung für Unternehmen

Brigitte Baur
GrüneggCenter
St. Gallerstrasse 17
CH-9524 Zuzwil SG
+41 (0)71 250 25 25

aktuell

Kundenmeinung

„Wir haben die Zusammenarbeit mit Brigitte Baur vor, während und nach unserer Lehrabschlussfeier (2009 und 2010) als sehr konstruktiv, unkompliziert und effizient empfunden. Sie begegnete uns sowie unseren Lernenden in einer offenen und gewinnenden Art, die mit dazu geführt hat, dass zahlreiche tolle, spontane und lebendige Bilder entstanden sind. Durch ihren spannenden Bericht, den sie jeweils bei diversen regionalen Zeitungen zur Veröffentlichung einreichte, konnten wir auch die Öffentlichkeit an diesem speziellen Anlass teilhaben lassen.”

Nachwuchsbetreuung, St.Galler Kantonalbank AG

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AGB - werben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Grundsätze regeln sämtliche Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Agentur Worte-verbinden, 9524 Zuzwil.

Vorleistungen und Offerten

Eine erste Besprechung sowie sachdienliche Verhandlungen sind kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Verhandlungen und Vorleistungen, die über blosse Offertgrundlagen hinaus gehen, sind nach Aufwand und Agentur-Tarif entschädigungspflichtig. Worte-verbinden ist gehalten, der potenziellen Auftraggeberin die Höhe des Präsentationshonorars, inklusive Kosten Dritter und Reisespesen, vor Annahme des Auftrages schriftlich bekannt zu geben, sofern die potenzielle Auftraggeberin nicht von sich aus ein einzuhaltendes Budget in Aussicht stellt.

Vereinbarungen auf Kundenseite

Entstehen für Worte-verbinden Mehraufwand, weil die Auftraggeberin ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig  nachgekommen ist, werden diese der Auftraggeberin durch Worte-verbinden zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch die Auftraggeberin anfallen, werden von dieser allein getragen. Ebenso für Eigenleistungen der Auftraggeberin und für die durch die Auftraggeberin direkt bei Dritten in Auftrag gegebenen Leistungen übernimmt Worte-verbinden keinerlei Gewähr, noch haftet sie in irgend einer Weise. Die Auftraggeberin unterstützt Worte-verbinden bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion, durch Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen und dem Bezeichnen einer oder mehrerer Personen, die für Entscheide bezüglich Vertragsgegenstand autorisiert sind.

Einbezug von Dritten

Worte-verbinden ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritte beizuziehen, soweit dadurch die Rechts- und Sachgewähr der Auftraggeberin nicht geschmälert wird. Die Wahl von Dritten durch Worte-verbinden erfolgt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnisses und der bestmöglichen Zielerreichung im Interesse der Auftraggeberin. Erfolgt die Wahl Dritter unter massgeblichem Einfluss der Auftraggeberin, trägt diese allein die Gewähr für deren Wirtschaftlichkeit. Für Forderungen Dritter, die der Auftraggeberin direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt Worte-verbinden weder Verpflichtung noch Gewähr.

Verletzung der Vereinbarungen

Auftraggeberin und Worte-verbinden unterlassen während der Dauer der Zusammenarbeit jegliche konkurrenzierende Tätigkeit in den Dienstleistungs- und Produktebereichen, welche Gegenstand ihrer Vereinbarungen sind. Schadenersatzpflichtig wird, wer Arbeiten in Verletzung der vereinbarten Vergaberegeln vergibt, unrichtige Angaben über kostenbildende oder konzeptrelevante Faktoren macht, Offerten oder Vorstudien für anderweitige Ausführung mit einer anderen Auftragnehmerin verwendet oder detaillierte  Leistungsverzeichnisse weitergibt, um eine Konkurrenzofferte einzuholen. Leistungen, die von der Auftraggeberin erbracht oder bei Dritten direkt in Auftrag gegeben werden, sind schriftlich festzuhalten und müssen Worte-verbinden unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden.

Urheberrecht der Daten

Wird die Zusammenarbeit seitens der Auftraggeberin vor der vereinbarten Vertragsdauer aufgelöst, stehen dieser die Unterlagen und Daten zum Werk nur dann zu, wenn sowohl die Gebühr zur Auslagerung als auch die Übertragung der damit verbundenen Rechte vorgängig vereinbart und entschädigt worden sind.

Worte-verbinden | 2011

  Jul 1, 2011

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